Aktualisierte Fassungen der europäischen Biokraftstoff-Richtlinien
12.11.2015
Der BDBe hatte die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrats vom April 2015 zur Reform der EU-Biokraftstoffpolitik kommentiert und den Abschluss der kontroversen Diskussion als einen ersten, aber unzureichenden Schritt zur Klärung der künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Biokraftstoffhersteller gewertet. Positiv ist, dass Biokraftstoffe aus Reststoffen wie Stroh und Abfällen zusätzlich gefördert werden sollen und indirekte Landnutzungsänderungen (iLUC-Faktoren) als Malus für europäische und nachhaltig hergestellte Biokraftstoffe wegen fehlender wissenschaftlicher Grundlage nicht in die Änderungs-Richtlinie aufgenommen wurden. Für Biokraftstoffe aus Stärke, Zucker und pflanzlichen Ölen wird eine Obergrenze von 7,0 Prozent, bezogen auf den Energiegehalt, eingeführt. Die Mitgliedstaaten haben bis 2017 Zeit, die jetzt geänderten Regelungen der EU-Richtlinien Erneuerbare Energien und Kraftstoffqualität umzusetzen. Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe: „Für den Zeitraum nach 2020 fehlt die Planungssicherheit für die Produktion der im Markt eingeführten Biokraftstoffe und auch für Investitionen in die Herstellung von Biokraftstoffen aus Reststoffen und Abfällen in industriellem Maßstab. Die beschlossene Obergrenze für Biokraftstoffe aus Energiepflanzen entspricht einem Marktanteil von rund 10 Volumenprozent Bioethanol im Benzin. Gegenwärtig liegt der Marktanteil von Bioethanol in Deutschland erst bei 5,9 Volumenprozent. Immerhin ist mit der Überarbeitung der beiden Richtlinien das vom Europäischen Rat Ende 2008 beschlossene „Klima- und Energiepaket 2020“ bekräftigt worden. Bioethanol im Benzin und Biodiesel im Diesel tragen die europäische Klima- und Energiewende bei Kraftstoffen und sind neben mehr Energieeffizienz und weiteren alternativen Antrieben unverzichtbar für weniger CO2-Emissionen des Verkehrs.“ Die aktualisierten Fassungen beider Richtlinien finden Sie unter bdbe.de/mediacenter/presseinformationen sowie in der nebenstehenden Spalte. Quelle: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft BDBe