GO-Bio
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 02.03.2021
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2027
- Einreichungsfrist(en)
neue Auswahlrunde für 2021/2022 geplant
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, an einer Unternehmensgründung interessierten Teams die Möglichkeit zu geben, wirtschaftlichen Erfolg versprechende neue Forschungsansätze in den Lebenswissenschaften mit einer eigenständigen Arbeitsgruppe in Deutschland zu bearbeiten und einer kommerziellen Anwendung zuzuführen. Primäres Ziel des beabsichtigten Ergebnistransfers soll eine wirtschaftliche Verwertung durch eine Unternehmensgründung auf dem Gebiet der Biotechnologie sein.
Als Projektleiter kommen in Betracht:
- jüngere, in der Forschung bereits erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
- Personen mit mehrjähriger Erfahrung in Forschung und Entwicklung in Unternehmen,
- Medizinerinnen und Mediziner mit mehrjähriger Klinikerfahrung.
Zu einer Skizzeneinreichung bei GO-Bio aufgerufen sind ausdrücklich auch solche Validierungsprojekte, die auf laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Vorhaben der Grundlagenforschung aufbauen. Im Rahmen solcher Grundlagenprojekte erarbeitete proofs of principle bzw. proofs of concept werden explizit begrüßt.
Gegenstand der Förderung
Es sollen Gründungsteams gefördert werden, die aus einem Wettbewerb hervorgehen. Von diesen Teams sollen Forschungsthemen mit hohem Innovationsgrad sowie mit einer Erfolg versprechenden und belegbaren Kommerzialisierungsperspektive bearbeitet werden. Die Forschungsthemen können aus allen Zweigen der modernen Lebenswissenschaften sowie aus den Grenzbereichen zwischen Biologie und ihren naturwissenschaftlichen und technischen Nachbardisziplinen stammen. Besonders förderwürdig sind Vorhaben, die auf die Ziele der “Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030” und die Aktionsfelder des Gesundheitsforschungsprogramms ausgerichtet sind. Ebenfalls förderwürdig sind Plattformtechnologien, die in vorgelagerten Schritten zu diesen Zielen beitragen.
Gefördert wird die Arbeit der Mitglieder der Gründungsteams bei der Weiterentwicklung ihres Forschungsthemas mit dem Ziel, die Anwendungspotenziale der Entwicklung herauszuarbeiten und technologisch zu validieren sowie die kommerzielle Verwertung primär im Rahmen einer unternehmerischen Selbstständigkeit vorzubereiten und umzusetzen.
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:
In der ersten Förderphase soll von der Arbeitsgruppe der proof of concept erarbeitet werden. Begleitend sollen konkrete Kommerzialisierungsstrategien für die weitere Umsetzung der Ergebnisse entwickelt werden. Dieses betrifft insbesondere auch die Ausarbeitung und Fortschreibung eines Businessplanes sowie die Aufbringung des Eigenanteils für eine mögliche zweite Förderphase. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.
In der folgenden zweiten Förderphase soll der proof of technology gezeigt sowie Strategien für die Markteinführung (proof of market) entworfen werden. Zugleich sollen das verfolgte Geschäftsmodell und Unternehmenskonzept weiter konkretisiert werden, um ein langfristiges Wachstum des Unternehmens und die dafür notwendigen Folgefinanzierungen sicherzustellen. Gefördert werden Einzelvorhaben des Gründungsunternehmens oder Verbundvorhaben des Gründungsunternehmens mit der ausgründenden Hochschule oder Forschungseinrichtung. Gefördert werden F&E‑Vorhaben einschließlich der Kosten für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen.
Der Arbeitsplan ist daher an konkreten Kommerzialisierungs- und Anwendungsoptionen auszurichten. Die zwischenzeitliche Teilnahme an Businessplan-Wettbewerben wird ausdrücklich begrüßt.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die Arbeitsgruppen angesiedelt sind. Die Teilnahme von Fachhochschulen am GO-Bio-Wettbewerb wird ausdrücklich begrüßt.
Für die zweite Förderphase der Gründungsteams sind sowohl die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als auch die im Ergebnis der ersten Förderphase entstandenen Neugründungen als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt. Das Gründungsunternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben.
Art und Höhe der Zuwendung
Für die ausgewählten Projekte können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse (bis zu 100 % der Projektkosten) gewährt werden. Bei Projekten an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale gewährt.
Gründungsteams – erste Förderphase
Die Förderung wird auf der Grundlage eines im Projektantrag enthaltenen Meilensteinkonzepts zunächst für einen Zeitraum von bis zu zweieinhalb Jahren an eine Hochschule oder Forschungseinrichtung gewährt. Nach einer erfolgreichen Zwischenbegutachtung kann die erste Förderphase in begründeten Fällen um maximal anderthalb Jahre verlängert und aufgestockt werden. Bemessungsgrundlage sind folgende grundsätzlich zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten:
- Personal – soweit nicht Stammpersonal und jeweils höchstens: 1 Forschungsgruppenleiter, 2 Post-Doktoranden, 2 Doktoranden oder 1 weiterer Post-Doktorand, 2 Stellen für Personen mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in der Wirtschaft (Naturwissenschaftler, Kliniker, Ingenieur etc.), 2 technische Angestellte,
- Investitionen,
- Verbrauchsmaterialien,
- Dienstreisen,
- betriebswirtschaftliche Weiterbildung,
- Aufwand für ein Gründercoaching (maximal 30.000 Euro p. a.),
- Aufwand für Beratungsleistungen hinsichtlich Produktion, Qualitätsmanagement und Durchführung klinischer Studien (maximal 75.000 Euro insgesamt),
- Aufwand für professionelle patentrechtliche Überprüfung des Technologiefeldes, auf dem gegründet werden soll,
- Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten und deren Aufrechterhaltung während des amtlichen Prüfverfahrens,
- Vergabe von Aufträgen.
Bei der Arbeitsplanung sollte intensiv geprüft werden, inwieweit die Vergabe einzelner Arbeitspakete an spezialisierte Dienstleister wirtschaftlicher und zeitsparender ist, als diese Arbeitspakete von der Arbeitsgruppe selbst durchzuführen.
Gründungsteams – zweite Förderphase
Bei erfolgreichen Zwischen- und Abschlussevaluationen ist im Rahmen eines Anschlussvorhabens die Förderung einer zweiten Phase im Gründungsunternehmen für maximal drei weitere Jahre möglich. Im Ausnahmefall ist für die zweite Förderphase auch eine gemeinsame Antragstellung von Hochschule/Forschungseinrichtung und neu gegründetem Unternehmen in Form eines Verbundvorhabens möglich.
Um den Übergang in die unternehmerische Selbstständigkeit zu befördern, werden die Projektleiter aufgefordert, spätestens ab der zweiten Förderphase eine privatwirtschaftliche Mitfinanzierung für die Durchführung des GO-Bio-Vorhabens einzuwerben.
Für den Fall der Beantragung eines Verbundprojekts von Gründungsunternehmen und Hochschule/Forschungseinrichtung sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten) die Bemessungsgrundlage für die Zuwendung an die wissenschaftliche Einrichtung. Die Förderquote des gesamten Verbundprojekts darf 70 % nicht überschreiten.
Für die zweite Förderphase gelten ebenfalls die oben genannten zuwendungsfähigen Positionen. Die Projekte stehen bei der Auswahl für eine zweite Förderphase untereinander im Wettbewerb. Nur Gründungsvorhaben mit einem tragfähigen Unternehmenskonzept können gefördert werden.
Zusatzmodul zur Stärkung des Technologietransfers
GO-Bio ist eine anspruchsvolle Fördermaßnahme des Technologietransfers, die professionelle Transferstrukturen an der teilnehmenden Hochschule bzw. Forschungseinrichtung voraussetzt. Um diese Transferstrukturen weiter zu stärken, stellt das BMBF bis zu 250.000 Euro (zuzüglich der Projektpauschale) pro bewilligtem GO-Bio-Vorhaben den jeweiligen Hochschulen/Forschungseinrichtungen zur Verfügung. Dies gilt für alle GO-Bio-Projekte dieser Auswahlrunde, die erfolgreich eine zweite Förderphase erreichen.
Für diese Zusatzförderung ist seitens der Hochschule/Forschungseinrichtung, an der das GO-Bio-Projekt angesiedelt ist, ein separater Projektantrag einzureichen. Die Projektinhalte sollten der weiteren Stärkung des Technologietransfers an der betreffenden Hochschule/Forschungseinrichtung vorrangig auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften dienen. Dabei sollen aus der Betreuung von GO-Bio-Projekten resultierende Erfahrungen für die Verbesserung des Technologietransfers an der betreffenden Hochschule/Forschungseinrichtung genutzt werden. Mögliche förderfähige Aktivitäten sind unter anderem:
- Aktives Scouting nach Forschungsansätzen mit Kommerzialisierungspotenzial,
- Durchführung von Machbarkeitsuntersuchungen und F&E‑Arbeiten zur Validierung solcher Forschungsansätze in den Lebenswissenschaften,
- Beauftragung von Patent- und Marktanalysen,
- Unterstützung bei der Erstellung von Geschäftskonzepten,
- Beratung und Coaching für Gründungsteams,
- Einbindung erfahrener Mentoren aus der Wirtschaft,
- Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für Studierende oder Beschäftigte, um auf eine unternehmerische Selbstständigkeit vorzubereiten,
- Kompetenzentwicklung von Beschäftigten im Technologietransfer, z. B. Fortbildungen zur Gestaltung von Lizenz- und Kooperationsverträgen oder hinsichtlich der Anforderungen von Wirtschaftspartnern an Projektmanagement und Qualitätssicherung (GxP),
- Entwicklung und Umsetzung von Schutzrechts- und Lizenzierungsstrategien,
- befristeter Personalaustausch mit der Wirtschaft.
Notwendige Voraussetzungen für eine solche Förderung sind:
- Die beantragende Hochschule/Forschungseinrichtung bindet bestehende Technologietransferstrukturen ein. Dies können beispielsweise hochschulinterne Transferstellen, externe Patentverwertungsagenturen, mit der Hochschule/Forschungseinrichtung verbundene Transfergesellschaften oder örtliche Inkubatoren sein.
- Es liegt ein unterschriebener Vertrag zwischen dem Gründungsteam des geförderten GO-Bio-Projekts und der Hochschule/Forschungseinrichtung (bzw. der von ihr beauftragten Patentverwertungsagentur) vor, der die Lizenzierung oder den Übergang aller erforderlichen Schutzrechte an das Gründungsunternehmen regelt. Die Vertragsbedingungen sind gründungsfreundlich auszugestalten.
Die Laufzeit des Zusatzprojekts zur Stärkung des Technologietransfers sollte drei Jahre nicht überschreiten.
Verfahren
Das Verfahren ist mehrstufig aufgebaut.