Wie wird man Vereinsmitglied?
Wer kann Mitglied werden?
Vereinsmitglied werden kann, wer im Bereich Industrielle Biotechnologie tätig ist oder dies in Zukunft verstärkt sein möchte, z. B. durch den Einsatz biotechnologischer Verfahren in der Produktion oder durch die Substitution derzeitiger Verfahren mit biotechnologischen Schritten. Ein Antrag auf Vereinsmitgliedschaft wird vom Verein geprüft und bedarf dessen Zustimmung.
Jahresmindestbeiträge
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge unterscheiden zwischen Unternehmen, Universitäten und Instituten und sind gestaffelt nach Unternehmens- und Wirtschaftsgröße. Bei Fragen zu dem für Ihr Unternehmen/Ihren Lehrstuhl zutreffenden Beitrag kontaktieren Sie uns.
Als Vereinsmitglied sind Sie automatisch Mitglied im IBB-Netzwerk und können damit sowohl die Vorteile eines Netzwerkmitgliedes, aber auch viele weitere Vorteile nutzen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend.
Mitglieder | Beitrag/Jahr |
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Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und über 50 Mio. EUR Umsatz | 6.000 € |
Unternehmen mit 501 - 1.000 Mitarbeitern oder einem Umsatz zwischen 25 Mio. EUR und 50 Mio. EUR | 4.000 € |
Unternehmen mit 251 - 500 Mitarbeitern oder einem Umsatz zwischen 10 Mio. EUR und unter 25 Mio. EUR | 2.000 € |
Unternehmen mit 50 - 250 Mitarbeitern oder einem Umsatz zwischen 1 Mio. EUR und unter 10 Mio. EUR | 1.000 € |
Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern oder einem Umsatz unter 1 Mio. EUR | 500 € |
Kleinstunternehmen, Start-ups mit 1 - 15 Mitarbeitern | 250 € |
Gebietskörperschaften, Universitäten, selbständige Forschungseinrichtungen | 2.000 € |
Einzelne Institute, Lehrstühle, Arbeitsgruppen o. ä. von Lehr- und Forschungseinrichtungen | 250 € |
Natürliche Personen | 250 € |
Ehrenmitglieder (ohne Stimmrecht) | 0 |