Die 6 häufigsten Fehler, warum Anträge im KMU-Instrument nicht bewilligt wurden:
Die Anträge waren zu stark auf das Projekt fokussiert, das “business potential” wurde unzureichend beleuchtet!
Die Selbstdarstellung der Unternehmen hinsichtlich ihrer Erfolgschancen im Vergleich zu Wettbewerbern überzeugte nicht.
Es wurden unzureichende Informationen über konkurrierende Lösungen geliefert.
Projektideen waren nicht innovativ genug und oftmals darauf ausgerichtet, Produkte zu entwickeln, die bereits auf dem Markt existieren.
Es wurden Projektideen vorgeschlagen, ohne dass Konzepte für die Kommerzialisierung vorlagen.
Die Antragseinreichung erfolgte auf gut Glück!
In weiteren Empfehlungen hebt die Europäische Kommission ausdrücklich, hervor, dass das KMU-Instrument primär für hoch-innovative KMU gedacht ist, die wachsen wollen. Daher sollten die Anträge Business-orientiert und nicht wissenschaftlich formuliert sein. Der mögliche kommerzielle Erfolg, der auch für private Investoren attraktiv sein sollte, muss aus dem Antrag deutlich hervorgehen. Die antragstellenden Unternehmen müssen ein klares Wachstumspotenzial aufweisen und die Entstehung neuer Märkte und Netzwerke anvisieren. Eine starke europäische Dimension und ein Ausgreifen auf den europäischen und globalen Markt werden erwartet. Start-ups sind als Antragsteller zugelassen und können durchaus gute Erfolgsaussichten haben, sofern die genannten Kriterien erfüllt sind. Allerdings ist das KMU-Instrument nicht als Vehikel für Unternehmensgründungen gedacht. Die erfolgreiche Antragstellung für Phase 1 setzt eine klare Wachstums- und Innovationsstrategie voraus. Die Projekte sollen darauf abzielen, das technische und ökonomische Potenzial zu verifizieren und zu einer Erhöhung der Gesamtinvestitionen in Innovationsaktivitäten beitragen. Eine kürzere Laufzeit als der Richtwert von sechs Monaten ist möglich. Projekte der Phase 2 sollen darauf abzielen, Lücken zum Markt zu überbrücken. Zum Projektbeginn muss mindestens der technologische Reifegrad 6 (TRL6) erreicht sein. Die Patentlage muss geklärt sein (“freedom to operate”) oder ein entsprechender Plan hierfür bestehen. Die aktuell ausgeschriebenen zwölf Themen setzen nur den Rahmen und sind flexibel auszulegen. Ziel ist, Marktchancen (“gold nuggets”) zu fördern.
Folgende Themen sind ausgeschrieben:
Informations- und Kommunikationstechnologie
Nanotechnologie, fortgeschrittene Werkstoffe, fortgeschrittene Fertigungs- und Verarbeitungsverfahren
Biotechnologie
Weltraum
Gesundheit
Bioökonomie
Blue Oceans
Energie
Verkehr
Rohstoffe
Gesellschaften (ab 2015)
Sicherheit
Der nächste Stichtag für Anträge der Phase 1 ist der 24. September 2014 und für Anträge der Phase 2 der 09. Oktober 2014. Mehr unter: www.nks-kmu.de/ausschreibungen-themen.php
Frühzeitig einreichen lohnt sich!
Die Einreichungsfristen im KMU-Instrument heißen anders und funktionieren auch anders. Denn die so genannten “cut-off dates” sind keine Deadlines, wie man sie aus anderen Förderprogrammen kennt. Anträge können jederzeit in laufenden Ausschreibungen des KMU-Instruments eingereicht werden. Die Besonderheit dabei ist, dass die eingereichten Anträge sofort zur Begutachtung vorgesehen sind. Der Begutachtungsprozess startet also nicht erst nach dem “cut-off date”, sondern läuft parallel zur Ausschreibung. Anträge, die die Schwellenwerte im Begutachtungsprozess gemeistert haben, werden dann in die Auswahlliste der förderfähigen Anträge aufgenommen. “Cut-off date” bedeutet, dass alle bis zu diesem Zeitpunkt in der Auswahlliste aufgenommenen Anträge in der finalen Auswertung, dem “ranking” berücksichtigt werden. Antragstellende, haben die Möglichkeit, abgelehnte Anträge umgehend in verbesserter Version erneut einzureichen. Es ist somit möglich, dass diese zum selben “cut-off date” erneut in die Auswertung einfließen. Quelle: Newsletter der Nationalen Kontaktstelle Kleine und Mittlere Unternehmen zum EU-Programm Horizont 2020 (NKSKMU), Nr. 8/2014