BMWi-Messeförderung: Messeliste für 2013 erschienen
08.01.2013
Ziel des Programms ist es insbesondere, den Export neuer Produkte und Verfahren zu unterstützen. Förderfähig sind Teilnahmen an Gemeinschaftsständen, die von den Messeveranstaltern auf ausgewählten internationalen Messen in Deutschland organisiert werden. Bereits in den ersten drei Jahren wurden durch dieses Programm über 1000 Firmen auf internationalen Messen in Deutschland unterstützt. Die Messen, auf denen die Beteiligung an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie festgelegt (siehe nebenstehend). Der Aussteller erhält eine finanzielle Zuwendung zu seiner Messeteilnahme. Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes förderfähig.Die Obergrenze der förderfähigen Summe je Teilnehmer und Veranstaltung beträgt 7.500 Euro. Interessierte Aussteller müssen sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe anmelden. Antragsformulare stehen zum Download unter www.bafa.de im Bereich Wirtschaftsförderung bereit. Quelle: BAFA/AUMA Als IBB-Vereinsmitglied haben Sie auch Zugang zu unseren ausgearbeiteten Informationen in der Förderdatenbank, welche z. B. auch aktuelle Förderrichtlinien etc. enthält. Freies Demo-Förderprogramm: BMWi-Messeförderung.